Plakat der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), Käthe Kollwitz (1867-1945), © Deutsches Historisches Museum, Berlin

Die Kriminalisierung von Abtreibungen ist ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau

Sylvia Gabelmann (Die Freiheitsliebe)

Immer wieder werden Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, von radikalen Ab­treibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern bedroht, öffentlich an den Pranger gestellt und sogar erfolgreich verklagt. Mit aggressiven Methoden versucht eine Melange aus radikal-fundamentalistischen, neofaschisti­schen und anderen rechten Gruppen und Personenkreisen, die Medizinerinnen und Mediziner einzuschüchtern, die Frauen in äußerst schwierigen Lebenssituationen beratend und helfend zur Seite stehen. Sie machen gegen das Selbstbestimmungsrecht der Frau und Feminismus im Allgemeinen mobil, um das Rad der Geschichte zurückzudrehen.

Derzeit werden im Bundestag lange überfällige Anstrengungen unternommen, den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches über widerrechtliches „Werben für den Abbruch der Schwangerschaft“ zu streichen. Dieser schränkt nicht nur das Recht der Frauen auf  Informationsfreiheit und freie Ärztewahl ein, sondern greift ebenso in die ärztliche Berufsfreiheit ein. Die Linksfraktion hat dazu einen Gesetzesentwurf (BT-Drs. 19/93) vorgelegt, auch SPD, Gruene und FDP sind grundsätzlich bereit sich für eine Streichung einzusetzen. Die CDU/CSU stellt sich dagegen, selbsternannte Lebensschützerinnen und Lebensschützer machen mobil.

Anlass dieser neuen Entwicklungen ist der Fall der Ärztin Kristina Hänel, die am 24. November 2017 vom Gießener Landesgericht wegen angeblichen Verstoßes gegen den § 219a StGB zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden ist. Gemäß § 291a StGB wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft, „wer öffentlich (…) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise 1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme und Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder 2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, (…) anbietet, ankündigt, anpreist (…)“.

Auf der Internetpräsenz ihrer Praxis hatte Kristina Hänelänel das Wort „Schwangerschaftsabbruch“ zu stehen. Über einen Link stellte sie darüber hinaus Informationen zu den gesetzlichen Voraussetzungen, über Methoden und Risiken des Abbruchs bereit. Es handelt sich hierbei um Aufklärung, wie sie über jegliche andere medizinische Leistung erhältlich ist. Der Tatbestand nach dem Frau Hänel verurteilt worden ist, ist objektiv nicht erfüllt. Wenn plötzlich der Hinweis darauf, dass ein legales Verhalten (hier die Abtreibung im Rahmen des §218 StGB) durchzuführen, strafbar ist, wird das gesetzlich festgelegte Werbeverbot in der Realität in ein Informationsverbot verwandelt. Ferner wird das Strafrecht missbraucht, um bestimmte als moralisch korrekt verstandene Wertvorstellungen durchzusetzen − jene moralischen Auffassungen, die sich in wertkonservativer Manier gegen das Selbstbestimmungsrecht der Frau richten.

Bei dem am 26. Mai 1933 eingeführten § 219a StGB handelt es sich um ein Relikt aus der Nazi-Zeit, mit dem erstmals Vorbereitungshandlungen für einen Schwangerschaftsabbruch unter Strafe gestellt wurden. Im nationalsozialistischen Umgang mit der gesamten Abtreibungsthematik zeigt sich die rassistische und frauenfeindliche Gesinnung der NSDAP deutlich. Gemäß des ehemaligen § 218 war ab 1943 sogar die Todesstrafe vorgesehen, wenn durch das Abtöten der Leibesfrucht „die Lebenskraft des deutschen Volkes“ beeinträchtigt wurde.

Vor dem Hintergrund ist interessant, dass gerade einige Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner den Holocaust für ihre zutiefst reaktionäre Propaganda missbrauchen. Klaus Günter Annen, Betreiber der Webseite Babycaust.de, Vorsitzender des Vereins „Initiative nie wieder“ und Ankläger Kristina Hänels, stellt sich die, das schlimmste Verbrechen der deutschen Geschichte relativierende Frage, was der Holocaust gewesen sei, angesichts der jährlichen millionenfachen Ermordung ungeborener Menschen weltweit. „Nach dem Zusammenbruch des 3. Reiches wollte keiner von den Verbrechen gewusst (…) haben. Ich nenne die Namen und Orte, wo der „neue Holocaust“ stattfindet“, begründet er seine Diffamierungskampagnen gegen ausgewählte Medizinerinnen und Mediziner.

Nie geht es dabei um gesellschaftliche Zustände, die soziale Situation vieler Frauen oder den Zusammenhang von Mutterschaft und Armut. Die Abschaffung des § 218 ist seit jeher eine zentrale Forderung der Frauenbewegung. In der Weimarer Republik setzte sie sich vehement für die Streichung des Abtreibungsparagrafen und für den öffentlichen Verkauf von Verhütungsmitteln ein, konnte jedoch nur leichte Verbesserungen erwirken. Das wirtschaftliche Elend der Arbeiterfrauen, die Masse notleidender Proletarier in den 1920er Jahren war die Ursache dafür, dass trotz Strafandrohungen die Zahl der Abtreibungen derzeit enorm stieg. Mit jedem Kind erhöhte sich das Armutsrisiko massiv.

Erst in den 1970er Jahren konnten dauerhafte Reformen durchgesetzt werden, auch hier spielte der Abtreibungsparagraf eine zentrale Rolle in der Frauenbewegung. Heute bleibt der Abbruch eine Straftat. Straffreiheit gilt aber für eine Abtreibung innerhalb der ersten zwölf Wochen, vorausgesetzt die Frau hat sich drei Tage vor dem Eingriff der Beratung einer staatlich anerkannten Stelle unterzogen, die dem Ziel diente, „die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen“ (§ 219 StGB).

Es existieren auch heute keine guten Rahmenbedingungen für ein Leben mit Kindern. Gerade das Leben vieler Frauen ist vielfach schon ohne Kinder prekär. Kinder steigern das Armutsrisiko noch, sind mit dem Job häufig unvereinbar, insbesondere für Alleinerziehende. Was es braucht ist die Vergesellschaftung der Reproduktion, sprich kostenlose Betreuungseinrichtungen und kostenfreie Bildung von der Kindertagesstätte bis zur Ausbildung und Universität, eine angemessene Kindergrundsicherung.

DIE LINKE setzt sich daher weiterhin für die ersatzlose Streichung des §218 StGB. Jede Frau soll das Recht haben, über ihre Person ohne Bevormundung und Belehrung entscheiden zu können. Die Abschaffung des § 219a ist ein erster Schritt. Am 12. Dezember übergab Kristina Hänel dem Bundestag, meinen Kolleginnen und mir, ihre Solidaritätspetitionfür das Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch, die über 150.000 Menschen binnen kurzer Zeit unterzeichnet hatten. Auf politischer Ebene sind wir jetzt aufgefordert, den Gegenstand Schwangerschaftsabbruch progressiv und im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Frau voranzutreiben.

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