Medikamentenversuche: Wenig Informationen über Tests an Heimkindern

Quelle: ÄrzteZeitung

BERLIN. Die Gesundheitsbehörden können offenbar nur wenig zur Aufklärung von Medikamentenversuchen an Heimkindern in den Jahren von 1949 und 1975 beitragen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Links-Fraktion im Bundestag hervor.

Demnach verfügen sie „über relativ wenige Informationen“ dazu. Die Linke hat unter anderem wissen wollen, welche Angaben das Bundesgesundheitsamt (BGA) oder Nachfolgebehörden zu Arzneimittelstudien innerhalb dieses Zeitraums in Heimen machen könnten.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass das erst 1961 eingeführte Arzneimittelgesetz wie auch andere frühere gesetzliche Vorschriften weder Regelungen für die Zulassung von Arzneimitteln noch für klinische Prüfungen vorgesehen hätten.

Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie dem Paul-Ehrlich-Institut seien keine Unterlagen zu solchen Studien zu Zeiten des BGA (1952-1994) bekannt. Das gelte auch für das Robert Koch-Institut.

Es sei erschreckend, dass sich die Bundesregierung komplett unwillig zeige, „an der Aufdeckung der Verstrickung von Bundesbehörden in die grauenvollen Arzneimitteltests an Heimkindern in den 50er und 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts mitzuwirken“, kommentierte Sylvia Gabelmann, Sprecherin für Arzneimittelpolitik der Links-Fraktion.

Wenn man den Antworten der Bundesregierung glaube, hätten die Bundesbehörden offensichtlich alle Unterlagen zu etwaigen Verwicklungen des damaligen Bundesgesundheitsamtes mit Arzneimittelstudien an Heimkindern verloren, versteckt oder vernichtet, so Gabelmann.

Im Abschlussbericht des von der Bundesregierung einberufenen Runden Tischs „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ hieß es, sollte es in Heimen zu kollektiven Behandlungen oder Sedierungen gekommen sein, die der Erforschung von Medikamenten gedient hätten, sei dies als Missbrauch zu beurteilen und erfülle den Tatbestand der schweren Körperverletzung. (bar)

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