„Es ist schon seit vielen Jahren bekannt, dass die Kontrollen bei den Arzneimittel-Produktionsstätten zum Beispiel in China oder Indien völlig unzureichend sind. Dennoch hat die Bundesregierung bislang keinerlei Verbesserung der Überwachung zustande gebracht, weder zusammen mit den europäischen Partnerländern noch durch bessere Abstimmung und mehr Personal bei den Länderbehörden.“ kritisiert Sylvia Gabel-mann, Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag. Gabelmann weiter:
„Die Antworten der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zu den Bluthochdruckmitteln, die mit krebserregenden Substanzen verunreinigt wurden, waren dürftig. Die Bundesregierung betont zwar, dass Inspektionen durch deutsche oder europäische Behörden im Drittland (theoretisch) möglich seien bzw. dass das Befugnis zu Inspektionen und zur Einsichtnahme in Unterlagen bestünde. Doch dieser Valsartan-Skandal macht wieder einmal deutlich: Diese Kontrollen sind völlig unzureichend, finden zu selten oder vor Ort gar nicht statt. Wie die Bundesregierung angesichts der Vorfälle mit Salvartan oder auch Lunapharm zu dem Schluss kommt, dass die Kompetenzverteilung zwischen den Behörden von Bund und Ländern sich grundsätzlich bewährt hätte, bleibt wohl ihr persönliches Geheimnis. Eine Bündelung der Befugnisse und bessere Ausstattung der Überwachungsbehörden wären wohl die mindesten Maßnahmen, die dringlich in die Wege geleitet werden müssten.
Durch die verunreinigten Valsartan-Präparate wurden 900.000 Patientinnen und Patienten in Deutschland gefährdet, einige Tausend werden vermutlich durch das Arzneimittel Krebs bekommen. Doch die Bundesregierung will die betroffenen Patientinnen und Patienten nicht direkt informieren; es bestünde kein akutes Risiko, darum würde es reichen, wenn Ärzte und Apotheker informiert seien. D.h. wer gerade Anfang Juli die Pillen für ein Quartal abgeholt hatte, wird durch 90 weitere Pillen unnötig vergiftet. Das nehmen die Bundesregierung und die Behörden in Kauf. Dabei gibt es für ein langfristiges Krebsrisiko keinerlei Grenzwert und keinerlei Untergrenzen, bis zu denen die Aufnahme von NDMA unschädlich ist, wie die Bundesregierung auf meine Frage hin bestätigte.
Die Bundesregierung leistet den Betroffenen auch sonst keine Unterstützung: Weder führt sie eine regelhafte Erstattung der Zuzahlung ein, wenn diese bei Umstellung auf ein anderes Präparat erhoben würde. Ein Extra-Krebs-Screening für die Valsartan-Opfer will die Bundesregierung auch nicht anbieten. Ebenfalls ist nichts zu hören von unterstützenden Gutachten für die Betroffenen, die auch wegen möglicher Entschädigungsleistungen hilfreich sein könnten.“
