Ich begrüße die Aktivitäten der nordrheinischen Apothekerinnen und Apotheker ausdrücklich: In sehr großer Zahl erhielten die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit in den vergangenen Tagen eine Resolution der Kammerversammlung der Apothekenkammer Nordrhein vom 14. November 2018 mit dem Appell, jetzt schnell ein Versandhandelsverbot mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln umzusetzen. Denn es bedarf eines gesteigerten Drucks auch von außerhalb des Parlaments, um bei den Abgeordneten von CDU/CSU und SPD eine Umsetzung des Koalitionsbeschlusses zu erzielen, während sich mit Jens Spahn der federführende Minister dagegen sträubt.
Nicht zuletzt ist es aus Sicht der Patientinnen und Patienten nicht länger hinnehmbar, dass dem internationalen Versandhandel seit nunmehr über zwei Jahren ein Marktzugang über den Preiskampf ermöglicht wurde. Über die Gewährung von Boni und Rabatten für das Einlösen von Rezepten haben ausländische Versandapotheken einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber inländischen Versandapotheken und Präsenzapotheken erhalten. Dies verschlechtert die Versorgungslage gerade auf dem Lande weiter, da die Beratung bei Präsenzapotheken in der Regel besser ist und nur diese für die Notfallversorgung, nachts und an Wochenenden für die Patientinnen und Patienten da sind.
Ich habe Ende Mai diesen Jahres zusammen mit der Fraktion DIE LINKE eine Kleine Anfrage zur „Umsetzung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Verbots für den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln“ gestellt (siehe Bundestags-Drucksache 19/2400). Mein Kommentar zu der enttäuschenden Antwort der Bundesregierung (vgl. Drucksache 19/2807) findet sich hier: https://sylvia-gabelmann.de/2018/06/22/bundesregierung-muss-jetzt-versandhandelsverbot-mit-rezeptpflichtigen-arzneimitteln-erlassen/.
Es kann aus meiner Sicht auch nicht angehen, dass Gesundheitspolitikerinnen und -politiker aus den Reihen der Koalition eine (längst überfällige) Diskussion über eine Honorarreform für die Apothekerinnen und Apotheker mit dem Verbot bzw. der Erlaubnis des Versandhandels verknüpfen wollen. Das Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln muss zügig kommen und darf nicht noch Jahre auf sich warten lassen!
Sylvia Gabelmann