Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Anfrage von MdB Sylvia Gabelmann (DIE LINKE) erklärt, an der „gestuften und gesteuerten Versorgung“ für psychotherapeutische Behandlungen festhalten zu wollen. An dieser Regelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG §62 Abs. 6a) wurde in den letzten Wochen massive Kritik geübt.
Bereits 12 Berufsverbände, die Bundespsychotherapeutenkammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Gesundheitsausschuss des Bundesrats haben für die Streichung des umstrittenen Abs. 6a plädiert. In der Antwort des Gesundheitsministeriums heißt es, die „gestufte und gesteuerte Versorgung“ sei „erforderlich, um auch bei Patientinnen und Patienten mit Erkrankungen höherer Schweregrade“ der Gewährleistung eines „zeitnahen Behandlungszugangs gerecht zu werden“.
MdB Sylvia Gabelmann (DIE LINKE) sagt hierzu: „Diese Antwort ist ebenso nichtssagend wie die Gesetzesformulierung- und Begründung. So geht die Bundesregierung bewusst das Risiko ein, dass der Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung nicht erleichtert und passgenauer gestaltet, sondern erschwert wird. Die Neuregelung fällt zudem in eine Zeit, in der andere Regelungen für einen leichteren und schnelleren Zugang erprobt werden oder sich bereits in der Praxis bewährt haben.“