VVN-BdA muss gemeinnützig bleiben! MdB Gabelmann unterstützt Offenen Brief von 18 Bundestagsabgeordneten aus NRW an Ministerpräsident Laschet und Landesfinanzminister Lienenkämper

Sehr geehrter Herr Laschet, sehr geehrter Herr Lienenkämper,

mit Bestürzung haben wir von der Androhung mehrerer nordrhein-westfälischer Finanzämter erfahren, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) rückwirkend die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Wir fordern Sie auf, sich für eine Verhinderung dieser geplanten Maßnahme einzusetzen. Die VVN-BdA ist gemeinnützig und muss als solche anerkannt bleiben.

Die VVN-BdA ist ein wichtiger Bündnispartner für alle, die sich dem Trend zum Vergessen der NS-Verbrechen und dem nationalistischen Roll-Back entgegenstellen. Dies ist gerade in einer Zeit, in der auf Straßen und in Parlamenten die Nazi-Verbrechen als „Vogelschiss“ abgetan und offen rassistische Parolen formuliert werden, von größter Bedeutung. Der angedrohte Entzug der Gemeinnützigkeit ist weder politisch noch rechtlich haltbar. Wir weisen darauf hin, dass die VVN-BdA nicht nur die älteste Organisation ist, in der sich Opfer des Nazi-Unrechts engagieren. Sie leistet bis heute eine überaus wertvolle Arbeit, um die Erinnerung an die Nazi-Gräuel wach zu halten. Zu dieser wichtigen Arbeit gehört auch die Einbindung von Zeitzeugen. Davon zeugt – dies nur als ein Beispiel von vielen – dass mit Esther Bejarano eine Überlebende des Vernichtungslagers Auschwitz die Ehrenvorsitzende der VVN-BdA ist.

Die VVN-BdA engagiert sich für eine lebendige Erinnerungs- und Gedenkkultur, und sie ruft dazu auf, auf die Straße zu gehen, wenn Neonazis marschieren wollen. Daran ist nichts „extremistisch“ – das ist schlicht und einfach ein unterstützenswertes zivilgesellschaftliches Engagement.

Wir halten es für unverantwortlich, diese antifaschistische Arbeit durch belastende finanzpolitische Maßnahmen wie die geplante Aberkennung der Gemeinnützigkeit zu erschweren. Auch die formale Begründung der Finanzämter kann den Entzug der Gemeinnützigkeit nicht rechtfertigen. § 51 Absatz 3 der Abgabenordnung sieht den Entzug der Gemeinnützigkeit lediglich für Körperschaften vor, „die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind.“ Wir weisen darauf hin, dass der Bayerische Verfassungsschutz in seinem Bericht die VVN-BdA nicht als „extremistisch“, sondern als „linksextremistisch beeinflusst“ einstuft. Unabhängig davon, dass wir auch diese Einschätzung als diffamierend zurückweisen, sind „extremistisch“ und „linksextremistisch beeinflusst“ im Sprachgebrauch des Verfassungsschutzes zwei sehr verschiedene Kategorien, weshalb die Voraussetzungen für eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit nach § 51 Abs. 3 hier nicht erfüllt sind.

Wir sind davon überzeugt, dass die VVN-BdA einen möglichen Streit um die Gemeinnützigkeit vor Gericht gewinnen würde. Bis dahin kann aber viel Zeit vergehen – Zeit, in der die VVN-BdA finanziell belastet und damit auch politisch behindert wird, weil sie einen großen Teil ihrer Ressourcen in eine erzwungene juristische Auseinandersetzung mit den Finanzbehörden stecken müsste, anstatt in den Kampf gegen Neofaschismus.

Wir setzen uns dafür ein, dass die VVN-BdA in Nordrhein-Westfalen mit all ihren Gliederungen auch in Zukunft als gemeinnützig anerkannt wird und damit ihrer unverzichtbaren politischen Arbeit nachgehen kann. Wir bitten Sie, die Gründe für den angedrohten Entzug der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA darzulegen und sicherzustellen, dass die Finanzämter keiner politischen Einflussnahme dahingehend unterliegen, der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit abzusprechen.

  • Der Offene Brief samt seiner 18 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner findet sich hier:

https://sylvia-gabelmann.de/wp-content/uploads/2019/03/Offener-Brief-an-NRW-Ministerpräsident-Laschet-und-NRW-Landesfinanzminister-Lienenkämper-VVN-BdA-muss-gemeinnützig-bleiben-1.pdf

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