Möglichst keine Fixierung – Mehr Schutz von Menschen in Haft und Psychiatrie

Quelle: Das Parlament, von Michael Wojtek

Die Rechte von Menschen in Haft und in geschlossenen Anstalten der Psychiatrie sollen gestärkt werden. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (19/8939) beriet der Bundestag am vergangenen Freitag erstmals. Mit der Vorlage reagiert die Koalition auf eine Forderung des Bundesverfassungsgerichts.

Das Verfassungsgericht hatte entschieden, dass die sogenannte Fixierung einen Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen darstellt. Bei nicht nur kurzfristiger Dauer handele es sich um eine erneute Freiheitsentziehung, über die ein Richter neu entscheiden müsse. Mit dem Entwurf soll nun ein richterliches Verfahrensrecht für Fixierungen in der Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft, Strafhaft, im Maßregelvollzug, in der Untersuchungshaft, der vorläufigen Unterbringung und im Jugendarrest sowie für Fälle der freiheitsentziehenden Fixierung psychisch Kranker geschaffen werden.

Redner der Opposition sehen viel Raum für Verbesserungen. So verwies Canan Bayram (Grüne) auf die in einer seit längerem vorliegenden Stellungnahme des Deutschen Richterbundes enthaltenen Kritikpunkte, die sich im Entwurf nicht wiederfänden. Alle Beteiligten sollten gehört werden, bevor so weitgehend in Rechte von Betroffenen eingegriffen werde, die sich größtenteils nicht wehren könnten. Auch AfD und FDP setzen auf Nachbesserungen. Die Linke lehnt den Entwurf ab. Er trage nichts dazu bei, dem Ziel einer gewaltfreien Psychiatrie so nah wie möglich zu kommen, sagte die Abgeordnete Sylvia Gabelmann.

Johannes Fechner (SPD) begründete den Gesetzentwurf mit der Notwendigkeit, klare rechtsstaatliche Regelungen für Grundrechtseingriffe bei Inhaftierten und Patienten zu schaffen. Der Entwurf sehe unter anderem vor, dass bei länger als einer halben Stunde andauernden Fixierungen eine richterliche Genehmigung eingeholt werden muss. Damit werde für alle Beteiligten, zu denen auch Polizei- und Strafvollzugsbeamte sowie Pfleger gehörten, Rechtssicherheit geschaffen. Volker Ullrich (CSU) sagte, Fixierungen sollten wenn möglich vermieden werden. Sie verböten sich immer dann, wenn sie aus Hilflosigkeit oder Personalmangel vorgenommen werden. Auch Menschen, die in einer Einrichtung untergebracht seien, verlören ihre Würde und Rechte nicht.

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