Gleichpreisigkeit im SGB V ist „Mogelpackung“

Quelle: Pharmazeutische Zeitung, von Christina Müller

Die Festpreisbindung mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) zu verankern, hält Sylvia Gabelmann (Linke) für nicht zielführend. Erste Wahl bleibe das Rx-Versandhandelsverbot. Auch von impfenden Apothekern ist sie nicht überzeugt.

Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken liegt seit wenigen Tagen vor. Eine wichtige Neuregelung betrifft die Arzneimittel-Festpreise: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant, Paragraf 78 Absatz 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz (AMG) zu streichen. Diese Vorschrift unterwirft derzeit noch EU-Versandapotheken der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Die Europäische Kommission sieht darin einen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit innerhalb der Union und macht bereits seit 2013 Druck auf die Bundesrepublik, diesen Passus zu kippen. Dem kommt Spahn nun formal nach. Gleichzeitig will er die deutschen Preisregeln ins SGB V überführen, denn im Sozialrecht gewährt die EU den Mitgliedstaaten weitreichende Freiheiten.

Der Haken: Eine solche Vorgabe im Sozialrecht wäre zwar für die Gesetzliche, nicht aber für die Private Krankenversicherung bindend. Gabelmann hält das Vorhaben für reine Kosmetik. »Die von Spahn geplante Festschreibung der Gleichpreisigkeit über das SGB V ist eine Mogelpackung«, kommentiert sie den Vorstoß des Ministers. Dadurch, dass die Regelung für Privatversicherte nicht gelte, ergebe sich ein Einfallstor, um einheitliche Preise im Rx-Bereich zu unterlaufen. „Für mich bleibt das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln – untermauert mit deutlichen Zahlen zur Bedrohung der Apothekenlandschaft durch einen wachsenden Anteil von Versandarzneimitteln – erste Wahl.“ Bleibe Spahn bei diesem Gesetzesvorstoß, werde er sich für ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof wappnen müssen, sagte Gabelmann gegenüber der PZ.

Auch dass Apotheker in Modellprojekten Menschen gegen Grippe impfen dürfen sollen, kommt bei der Linken-Gesundheitsexpertin nicht gut an. „Diesen Vorschlag sehe ich sehr skeptisch“, so die Apothekerin. Die Umsetzung in den Räumlichkeiten einer Apotheke könne zu Problemen führen, fürchtet sie. Es gebe genügend Aufgaben, bei denen die Pharmazeuten ihre beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen einbringen können und sollten, zum Beispiel die Medikationsanalyse oder Folgerezepte. „Das Impfen jedoch ist dafür eher ungeeignet.“

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