Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher
Dieser Entwurf des Psychotherapeuten
Den Preis für diese Untätigkeit zahlen die Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Ausbildung, die Jahr für Jahr unter prekären, untragbaren Bedingungen arbeiten. Mit geringer oder gar keiner Bezahlung, häufig ohne soziale Absicherung.
Umso unverständlicher ist es, dass es im Gesetzesentwurf keine Übergangsregelungen gibt für die 20.000 Psychologinnen und Psychologen, die in den nächsten Jahren noch die alte Ausbildung durchlaufen werden. Es ist doch einfach nur zynisch, wenn Sie sagen, die Menschen hätten ja vorher gewusst, was auf sie zu kommt und deshalb lassen wir sie unter diesen Bedingungen weiter arbeiten!
Die LINKE fordert sofort umzusetzende Übergangslösungen für die Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Ausbildung, um die ausbeuterischen Bedingungen endlich zu beenden!
Und – Herr Spahn – nicht nur die Übergangsregelungen fehlen bei diesem Gesetz, sondern auch ein Konzept für die Finanzierung der Weiterbildung.
Es ist völlig unklar, wie im ambulanten Teil der Weiterbildung Ausbildungs- und Supervisionsstunden honoriert werden sollen. Die Vorschläge, die auf dem Tisch liegen, wie etwa ein Fonds analog dem Förderfonds für ärztliche Weiterbildung, werden bewusst ignoriert.
Die LINKE bringt einen eigenen Antrag in diese Lesung ein, in dem wir fordern, endlich Übergangsregelungen und eine Finanzierung für die Weiterbildung zu schaffen!
Und nicht nur Übergangsregelungen und Weiterbildungsfinanzierung sucht man vergeblich in diesem Gesetz, sondern auch einen Entwurf für eine Approbationsordnung – Herr Spahn: Sie haben ein unfertiges Gesetz abgeliefert!
Auch ohne die Approbationsordnung ist schon jetzt abzusehen, dass dieser Gesetzentwurf die gravierende Einseitigkeit im jetzigen Psychologiestudium fortschreiben wird.
59 der 60 Lehrstühle für Klinische Psychologie an staatlichen Universitäten sind mit Verhaltenstherapeuten besetzt.
D.h. den Studierenden ist es nicht möglich, zwischen verschiedenen Psychotherapieverfahren eine fachkundig begründete Wahl zu treffen.
Wir fordern daher ein Angebot verschiedener Verfahren und dass alle Lehrenden eine eigene Fachkunde für ihr Verfahren nachweisen können.
Nur so können sich die Studierenden frei zwischen den wissenschaftlich anerkannten Verfahren entscheiden. Und auch die Verfahrensvielfalt in der Versorgung der Patientinnen und Patienten kann gesichert werden.
Es braucht wieder ein stärkeres gesellschaftskritisches Verständnis von Psychologie und Psychotherapie. Psychische Probleme sind auch ein Spiegel von gesellschaftlichen und sozialen Entwicklungen!
Die angehenden Psychotherapeutinnen und -therapeuten sollten im Studium befähigt werden, über die individualisierte Sicht hinaus einen übergreifenden, soziologischen Blick einzunehmen. Das kommt mir in ihrem Gesetzentwurf leider viel zu kurz.
Herr Spahn: Legen Sie endlich Übergangsregelungen, ein Konzept für die Finanzierung des ambulanten Teils der Weiterbildung und eine Approbationsordnung vor.
Und stellen Sie sicher, dass alle wissenschaftlich anerkannten Verfahren und auch in der Wissenschaft diskutierte Neuerungen Eingang in das Studium finden!
Vielen Dank