Bundestagsrede MdB Gabelmann: Arzneimittelgesetz der Bundesregierung ist halbherzig & Flickschusterei

In ihrer Rede vor dem Deutschen Bundestag erklärt Sylvia Gabelmann am 6. Juni 2019, dass viele der Regelungen im „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ zwar in die richtige Richtung gingen, in der Summe fehlt aber zu viel, um auch nur dem Namen dieses Gesetzes gerecht zu werden. Hier die Kritik der LINKEN:

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,

Viele der Regelungen der Bundesregierung gehen zwar in die richtige Richtung – in der Summe fehlt aber einfach zu viel, um auch nur dem Namen dieses Gesetzes gerecht zu werden.

Daher werden wir das Gesetz ablehnen.

 Einige Beispiele:

Es ist sehr enttäuschend, dass die obsolete Importförderung nicht komplett gestrichen wird.

Undurchsichtige Vertriebswege machen eine wirksame Kontrolle extrem schwierig bis unmöglich.

Wer es mit der Arzneimittelsicherheit ernst meint, muss die Vertriebswege massiv vereinfachen. Leider fehlen solche Regelungen im vorliegenden Gesetz.

Und es ist schon auffällig, dass die Streichung der Importförderung aus dem Referentenentwurf geflogen ist, nachdem der Chef des größten Importunternehmens mit Wirtschaftsminister Altmaier telefoniert hat. Das wissen wir aufgrund einer kleinen Anfrage DER LINKEN.

Scheinbar haben wirtschaftliche Interessen Vorrang vor der Patientensicherheit und das ist nicht hinnehmbar!

Wir haben hierzu einen eigenen Antrag vorgelegt.Unfassbar ist, dass der Bottroper Skandal, der nur durch mutige Hinweisgeber aufgeflogen ist, nicht zum Anlass genommen wird, den Whistleblower-Schutz zu verbessern.

Die vorgeschriebenen Ausschreibungskriterien bei Rabattverträgen sehe ich als Eingeständnis, dass hier eine der Ursachen für Versorgungsprobleme liegt.

Die Forderung, bei Rabattverträgen die bedarfsgerechte Versorgung der Patientinnen und Patienten zu berücksichtigen, bleibt folgenlos. Sie ist nicht bindend, Sanktionen sind nicht vorgesehen.

Das ist doch Augenwischerei!

Rabattverträge sollten gänzlich abgeschafft und durch eine verschärfte Festbetragsregelung ersetzt werden.

Die Mini-Regelungen zur Cannabis-Medizin sind vollkommen ungeeignet, die massiven Versorgungsschwierigkeiten zu lösen.

Das haben wir mit einem eigenen Gesetzentwurf deutlich gemacht.

Gar nicht verständlich ist mir, was zu den Eigenbluttherapien von Heilpraktikerinnen im Gesetzentwurf steht.

Klassische Eigenblutbehandlungen, bei denen es keinerlei Gefahr des Vertauschens und kein Risiko für Verunreinigungen oder Fremd-Infektionen gibt und Komplikationen nachweisbar im Promillebereich liegen, sollen zukünftig unterbunden werden.

Das macht medizinisch und aus Sicht des Patientenschutzes überhaupt keinen Sinn.

Mir drängt sich der Verdacht auf, dass hier der Patientenschutz instrumentalisiert wird, um einen unliebsamen Berufszweig in der Berufsausübung zu behindern.

Ich habe dazu einen Änderungsantrag formuliert.

Last but not least: im Entwurf für das kommende Apotheken-Stärkungsgesetz ist – entgegen der Aussage im Koalitionsvertrag – kein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln enthalten.

Damit wird tatsächlich die Patientensicherheit gefährdet – insbesondere die fehlende persönliche Beratung stört mich als Apothekerin sehr.

Fraglich ist aber auch die Sicherstellung der Transportvorschriften und der Datensicherheit.

Außerdem wird mit der Regelung aus dem BMG die Gleichpreisigkeit von Arzneimitteln abgeschafft – ein wichtiger Pfeiler in der guten und sicheren Versorgung mit Arzneimitteln.

Apotheken sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Gesundheitswesens – um sie nicht nur zu stärken, sondern dauerhaft zu erhalten, geht am Rx-Versandverbot kein Weg vorbei!

Der Vorsitzende des Apothekerverbands Nordrhein, Thomas Preis, hat davon gesprochen, dass in einem Gesundheitssystem nicht nach den Regeln der Marktwirtschaft und des Kapitalismus gespielt werden sollte – das kann ich nur uneingeschränkt unterstützen!

Vielen Dank!

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