in Zusammenarbeit von Sylvia Gabelmann, MdB und der Kontaktstelle Soziale Bewegungen DIE LINKE im Bundestag
Der Workshop zur „Parlamentarischen Beobachtung“ mit dem Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge hatte das Ziel, sowohl praktisches Wissen für Mandatsträger*innen und ihre Mitarbeiter*innen über das Versammlungsrecht und die Rolle der Parlamentarischen Beobachter*innen zu vermitteln (Teil 1), als auch einen Erfahrungsaustausch untereinander zu ermöglichen (Teil 2). Der Workshop stand auch insbesondere den Abgeordneten der Linksfraktion Berlin offen, da viele der Demonstrationen oder der Anfragen zur „Parlamentarischen Beobachtung“ in Berlin stattfinden. Deswegen gab es auch einen kurzen Input zur versammlungspolitischen Situation in Berlin.
In der Kürze der Zeit konnten selbstverständlich nur Stichworte Einblick in das Versammlungsrecht geben. Dieser Bericht fasst vor diesem Hintergrund die Informationen aus dem Workshop nach den für die Mandatsträger*innen wichtigen Fragen zusammen. Für ausführlichere Informationen verweisen wir deswegen auf das Buch „Versammlungsfreiheit. Ein Praxisleitfaden“ von Dr. Jasper Prigge (Felix Halle Verlag 2019, https://www.felix-halle.de/product/praxisleitfaden-versammlungsrecht/) sowie auf die „Rechtshilfebroschüre für Aktionen in NRW“ (https://www.ende-gelaende.org/wp-content/uploads/2019/06/rechtsbroschuere_nrw_mai_2019.pdf) mit vielen hilfreichen rechtlichen und politischen Informationen.
Der erste Teil bestand aus der Präsentation „Versammlungsfreiheit unter Druck“ von Dr. Japser Prigge. Der Referent führte darin aus, dass die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut und grundgesetzlich geschützt ist (Art 8 GG) – dazu gehört auch das Recht sich ohne Anmeldung und Erlaubnis (friedlich und ohne Waffen) zu versammeln und eine Versammlung selbstbestimmt durchzuführen (Ort, Zeit, Inhalt, Innere Verfassung). Dennoch kann die zuständige Behörde die Versammlung beschränken, „wenn nach (…) erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherhit oder Ordnung (…) unmittelbar gefährdet ist“ (§15 Abs. 1 VersG). D.h. das Versammlungsrecht ist von einer Abwägung verschiedener Rechtsgüter gekennzeichnet – und immer auch ein Ausdruck politischer Kräfteverhältnisse. Ein Großteil der Aushandlungen finden im Vorfeld statt (Kooperationsgespräche, Rechtsbescheide, Klagen, Auflagenbescheide usw.) – was auch dazu oft führt, dass Anmelder*innen von Versammlungen sich schon im Vorfeld um juristischen Beistand kümmern müssen.
In der Präsentation kam Dr. Jasper Prigge schließlich auf die Rolle von Parlamentarischen Beobachter*innen zu sprechen. Als Mandatsträger*innendürfen sie in der Ausübung ihres Mandats nicht behindert werden, was aber nicht einschließt, dass sie das Recht haben, polizeilichen Maßnahmen beizuwohnen. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass sie als Mandatsträger*innen, nicht in Gewahrsam genommen werden dürfen. D.h. Angeordnete dürfen z.B. nicht in Polizeikesseln festgehalten werden oder präventiv in Haft genommen werden. Das Entscheidende bei der parlamentarischen Beobachtung ist nicht die rechtliche Besserstellung, sondern das „symbolische Kapital“ des/der Mandatsträger*in und die Fähigkeit, effektiv mit der Polizei (und den Versammlungsteilnehmer*innen) kommunizieren zu können.
Im zweiten Teil des Workshops wurden aus diesen generellen Rahmenbedingungen praktische Handlungsrichtlinien für die „Parlamentarische Beobachtung“ abgeleitet.
Für weitere Informationen, ein ausführliches Protokoll und weitere Hintergrundinformationen zu Parlamentarischer Beobachtung können Sie sich an sylvia.gabelmann.ma05@bundestag.de wenden.