Das Bundesgesundheitsministerium drückt beim E-Rezept aufs Tempo und hat die Verpflichtung, das elektronische Rezept bereits bis Anfang 2022 einzuführen, heute vom Kabinett beschließen lassen. Die Einführung des E-Rezepts darf aber nicht übers Knie gebrochen werden. Noch sind vom BMG und der Gematik keine Modelle zusammen mit der Apothekerschaft entwickelt, die eine deutliche Ausweitung des Versandhandels durch die Einführung des E-Rezepts ausschließen. Darum muss ein grundsätzliches Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln weiterhin auf der Agenda bleiben.
Denn die Versandhändler jubeln bereits: “Mit dem elektronischen Rezept entfällt eine Hürde für die Kunden – der Gang zum nächsten Briefkasten.”
So droht nach einer Studie die Zahl der Apotheken vor Ort, die auch am Wochenende und nachts für Kranke geöffnet haben, weiter dramatisch abzunehmen, wenn das E-Rezept ohne eine umsichtige Prüfung negativer Folgen für Präsenzapotheken überhastet eingeführt wird. Allein in NRW hat im vergangenen Jahrzehnt mehr als jede siebte Apotheke ihre Türen für immer verschlossen.”
