Quelle: Pharmazeutische Zeitung, von: Julia Endris
Die Linksfraktion hat nach der »Wirksamkeit von Securpharm bei der Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen« gefragt. Laut Bundesregierung wurde durch das System bislang keine Fälschung und kein illegaler Vertriebsweg aufgedeckt.
Bislang hat Securpharm noch keine Arzneimittelfälschung in der Lieferkette aufgespürt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Mit der Einführung des Fälschungsschutzsystems für Arzneimittel im Februar 2019 ist gleichzeitig aber ein bedeutender zeitlicher und finanzieller Mehraufwand für alle Klinik- und Vor-Ort-Apotheken entstanden.
Auch Apothekerverbände kritisieren diesen monetären und personellen zusätzlichen Aufwand und hatten zuletzt dafür einen finanziellen Ausgleich gefordert. Die Bundesregierung hat dem nun eine Absage erteilt: »Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Verifizierung und Ausbuchung der abzugebenden Arzneimittelpackungen inzwischen als Routineprozess in den öffentlichen Apotheken etabliert ist und grundsätzlich funktioniert. Für genauere Erhebung der damit verbundenen Belastungen im Apothekenalltag sieht die Bundesregierung derzeit keine Notwendigkeit.«
20 Fälle von Arzneimittelfälschungen in der EU pro Jahr seit 2000
Die Anfrage der Linken ergab auch, dass innerhalb der Europäischen Union seit dem Jahr 2000 nach Angaben der Bundesoberbehörden jährlich etwa 20 Fälle von Arzneimittelfälschungen in der legalen Vertriebskette gemeldet wurden. Die Einführung der europäischen Fälschungsschutzrichtlinie und des deutschen Schutzsystems Securpharm vor einem Jahr hat demnach auf diese Zahl keinerlei Einfluss gehabt.
Den enormen Aufwand für Securpharm hält die Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte der Linksfraktion, die Apothekerin Sylvia Gabelmann, wegen des ihrer Ansicht nach fehlenden Nutzens für die Patientensicherheit, für nicht gerechtfertigt. Auch kritisiert sie, dass die Bundesregierung keine Angaben zu den Kosten machen konnte. Diese müssten am Ende wohl von der Versichertengemeinschaft getragen werden, wenn die Arzneimittelhersteller ihre Kosten in die Arzneimittelpreise einrechneten, befürchtet Gabelmann.
Gabelmann gegen ausländischen Versandhandel und Parallelimporte
Die Arzneimittelexpertin der Linken fordert, dass die Politik für eine sichere und übersichtliche Handelskette sorgen muss. Sie spricht sich wie der Apotheker Markus Kerckhoff gegen Parallelimporte und gegen die gesetzliche Förderung dieser Praxis durch die sogenannte Importförderklausel aus. Auch den Versandhandel aus dem Ausland kritisiert die Apothekerin, weil dort die Lieferketten nicht mehr zu überwachen sind. »Ein guter Fälschungsschutz kann eine sichere Handelskette sinnvoll ergänzen. Securpharm tut das in seiner jetzigen Ausgestaltung offenbar nicht.« Die Bundesregierung verweist im Hinblick auf Änderungen an den bestehenden Regelungen der EU-Fälschungsschutzrichtlinie auf die Zuständigkeit der EU-Kommission.
Seit dem 9. Februar 2019 müssen alle Packungen verschreibungspflichtiger Medikamente spezielle Sicherheitsmerkmale tragen. Die Apotheker müssen vor der Abgabe eines Arzneimittels einen Data-Matrixcode scannen, um das Mittel auf Echtheit zu prüfen. Mit diesem Überwachungsmechanismus lässt sich nachverfolgen, ob und an welcher Stelle womöglich gefälschte Medikamente in die legale Lieferkette gelangt sind. Etwa 6 Millionen Packungen werden pro Tag in Apotheken und Großhandel digital überprüft. In Deutschland steht hinter dem Schutzsystem die Initiative Securpharm, ein Zusammenschluss von Herstellern, Apothekern und Großhändlern. Den Securpharm-Apothekenserver betreibt die Netzgesellschaft deutscher Apotheker (NGDA) im Auftrag der ABDA.