MdB Sylvia Gabelmann unterstützt Petition für den Erhalt des Prinzessinnengarten-Kollektivs in Berlin-Neukölln

“Als Teil der weltweiten urbanen Gartenbewegung setzt sich der Prinzessinnengarten für niedrigschwellige Umweltbildungs- und Partizipationsmöglichkeiten im urbanen Raum ein und leistet seit über 10 Jahren einen wichtigen Beitrag für die soziale und ökologische Transformation unserer Gesellschaft. In Neukölln haben wir als Prinzessinnengarten Kollektiv Berlin einen offenen Gemeinschaftsgarten aufgebaut und freuen uns über eine rege Beteiligung aus der Nachbarschaft und anderen Teilen der Stadt. Doch nun bedroht das Umwelt- und Naturschutzamt Neukölln durch eine unbegründete Rückbauanordnung die Existenz des Gemeinschaftsgartens und unserer Arbeit.

Wir fordern die Anerkennung unserer Arbeit als Prinzessinnengarten Kollektiv Berlin jetzt und in den letzten 10 Jahren auch im Bereich der Umweltbildung und des Umweltschutzes.

Wir fordern das Umwelt- und Naturschutzamt Neukölln dazu auf, lösungsorientiert mit uns zusammen zu arbeiten und die Politik der mutwilligen Verhinderung aufzugeben.

In diesem Sinn fordern wir, die vom Umwelt- und Naturschutzamt erlassene Rückbauanordnung für unseren Gemeinschaftsgarten zurückzunehmen und durch einen Rahmen zu ersetzen, der die Voraussetzungen für die Weiterexistenz des Prinzessinnengarten Kollektiv Berlins in Neukölln zulässt.

Warum ist das wichtig?

Das Prinzessinnengarten Kollektiv Berlin ist durch die Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzamtes Neukölln in seiner Existenz bedroht und erstaunlicherweise in diesem Moment allein durch diese.

Als Teil der urbanen Gartenbewegung weltweit leisten wir seit über 10 Jahren einen wichtigen Beitrag für die soziale und ökologische Transformation unserer Gesellschaft. Dabei sind wir Bedrohungen, zum Beispiel durch Investoren, wie am Moritzplatz in Berlin-Kreuzberg durchaus gewohnt. Nach jahrelanger Vorbereitung ist es uns aber nun gemeinsam mit dem Evangelischen Friedhofsverband Berlin Stadtmitte (EVFBS) gelungen, ein Flächennutzungsmodell zu finden, welches nicht nur für uns, sondern möglicherweise auch für viele andere urbane Gärten eine wirklich langfristige Perspektive darstellt. Die Situation der Friedhöfe in Zeiten rückläufiger Bestattungen hat uns die Möglichkeit eröffnet, einen Großteil der Fläche des Neuen St. Jacobi Friedhofs in Berlin-Neukölln für bis zu 30 Jahre und darüber hinaus auf ihrem Weg zur Grünfläche zu begleiten. Nach fast zehnjährigem Bestehen in Berlin-Kreuzberg haben wir 2018 begonnen in Neukölln einen neuen Garten aufzubauen, wobei sich fast all unsere anfänglichen Bedenken in Luft aufgelöst haben. Die Nachbarschaft hat uns Willkommen geheißen und auch die Menschen, die hier noch ein Grab besuchen, freuen sich überwiegend über die Präsenz des Prinzessinnengarten Kollektivs. Es gibt Pläne für ein stationäres Umweltbildungszentrum und auch der Friedhofsverband hat sich als ein zwar manchmal kritischer aber immer gesprächsbereiter und verlässlicher Partner erwiesen. Die Voraussetzungen für unsere auf Umweltbildung und niedrigschwellige Partizipation ausgerichtete Arbeit sind so gut wie nie – auch die gesellschaftlichen ökologischen Herausforderungen dieser Zeit machen unsere Arbeit nötiger als jemals zuvor. Dass wir gerade in dieser Situation durch die Anordnung eines Umweltamtes verhindert werden sollen, kommt unerwartet.

Das Bezirksamt Neukölln – insbesondere das Umwelt- und Naturschutzamt – aktuell besetzt mit dem Bezirksstadtrat Bernward Eberenz (ehemals AFD jetzt CDU) hat dem EVFBS am 21.02.2020 eine Rückbauanordnung zugestellt, welche den Großteil des von uns aufgebauten Gemeinschaftsgartens betrifft. Diese Anordnung droht zudem mit Konsequenzen bei Nichtbeachtung in Höhe von bis zu 24.000€. Es wurde darin aufgefordert einen Unterstand für Geräte zur Friedhofspflege, zwei Bauwägen die als Lager für Umweltbildungsmaterial und Gartengeräte genutzt werden, eine mobile Komposttoilette auf einer Palette, mobile Schallschutzwände für Steinarbeiten und etwa die Hälfte unserer Gemeinschaftsgartenfläche rückzubauen. Es wird damit argumentiert, dass die Bauwägen oder die Komposttoilette unzulässige Bauwerke und der Anbau von Nutzpflanzen wie Mangold und Kohl eine Veränderung des Landschaftsbildes seien – an einer Stelle, an der seit 1992 eigentlich ein Park entstehen sollte, den der Bezirk jedoch nie realisiert hat. Wir sind zudem nicht das erste Projekt, das von den Anordnungen des Neuköllner Umweltamtes bedroht ist. Schon 2018 Jahren musste der CoopCampus – Die Gärtnerei (ein von der Schlesischen 27 und raumlaborberlin initiertes Projekt für und mit Geflüchteten) auf dem Nachbarfriedhof Jerusalem V weichen, weil sie unter Androhung einer hohen Strafe und unerfüllbaren Auflagen ihren Gemeinschaftsgarten nicht mehr weiterführen konnten. Kleine gemeinnützige Projekte haben oftmals nicht den langen Atem sowie die finanziellen und zeitlichen Ressourcen, sich diesen Androhungen lange aussetzen zu können. So sind wir zumindest froh den EVFBS an unserer Seite zu wissen. Gegen die Rückbauanordnung wurde mittlerweile Widerspruch eingelegt, somit geht der Prozess in die nächste Instanz.

Rückblickend gab es viele Versuche unsererseits und von Seiten des Friedhofsverbandes eine Kompromisslösung zu finden und Gesprächsoffenheit zu vermitteln. Die Ablehnung war bisher leider stets brüsk und der Verdacht liegt nah, dass, selbst wenn es diesmal noch gut gehen sollte, die nächste Anordnung nicht lange warten lässt.

Daher hoffen wir, mit unseren Forderungen und eurer Unterstützung ein Zeichen setzen zu können um die Grundlage für eine kooperative und lösungsorientierte Zuammenarbeit mit dem Umwelt- und Naturschutzamt Neukölln zu schaffen.”

Die Petition kann hier mitgezeichnet werden.

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