Selten wird eine Auseinandersetzung um ein Thema seit Jahrzehnten so emotional geführt wie die um die Paragraphen 218 und 219a StGB. Das Selbstbestimmungsrecht der Frau wird in der Bundesrepublik durch die „Abtreibungsparagraphen“ eingeschränkt, ein Schwangerschaftsabbruch gilt immer noch als illegal.
„Was wir brauchen sind eine vollumfängliche Streichung der Paragraphen 218 und 219a StGB sowie eine aufgeklärte Sexual- und Familienpolitik. Daher unterstütze ich die geplanten Protestaktionen des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung“, so Sylvia Gabelmann (MdB/Die Linke). „Als Linksfraktion fordern wir in einem Antrag an den Bundestag, dass Schwangerschaftsabbrüche als notwendige medizinische Leistungen eingestuft werden. Seit Jahren wird Deutschland von dem CEDAW-Ausschuss, dessen Aufgabe die Überprüfung der Einhaltung der Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen ist, aufgefordert, die Beratungspflicht und die dazugehörige dreitägige Wartezeit vor einem Abbruch abzuschaffen, weil diese Regelungen von der Weltgesundheitsorganisation für nicht notwendig erachtet werden. Es besteht also kein Grund, dass die Bundesregierung weiterhin an dieser Regelung und damit an dem Beschneiden der Selbstbestimmung der Frauen festhält.
Die Linke wird sich so lange wie nötig für eine freie Selbstbestimmung und für die Rechte der Frauen einsetzen und Seite an Seite mit ihnen um die Abschaffung der Paragraphen kämpfen.“
