„Das Patientenrechtegesetz ist nunmehr seit sieben Jahren in Kraft. Es hat aber – wie von uns damals bereits befürchtet – die Position von Patientinnen und Patienten nicht entscheidend verbessert, die durch Behandlungsfehler geschädigt werden. Darum fordern wir erneut: Um die Geschädigten besser zu unterstützen, brauchen wir einen Härtefallfonds und Beweislasterleichterungen”, erklärt Sylvia Gabelmann, Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, angesichts der heute stattfindenden öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag. Gabelmann weiter:
„Behandlungsfehler sind im medizinischen Alltag leider keine Seltenheit. Fachleute gehen von mehreren hunderttausend Fällen jährlich aus. Doch die meisten Geschädigten dringen mit ihren Entschädigungsansprüchen nicht durch. Das liegt an dem geltenden Patientenrecht, das aus Patientensicht völlig unzureichend ist.
Deutliche Verbesserungen sowie schnelle und unbürokratische Hilfe würde ein Härtefallfonds schaffen. Er ist für Fälle da, in denen im Rahmen einer Behandlung ein schwerer gesundheitlichen Schaden aufgetreten ist, aber der kausale Zusammenhang nicht eindeutig zu erbringen ist. Dieser Fonds sollte neben Steuermitteln auch aus Mitteln der Leistungserbringerinnen und -erbringer unterhalten werden.
Wir fordern zudem Beweiserleichterungen zugunsten der Patientinnen und Patienten bei der Frage der Kausalität zwischen Schädigung und Behandlung. Von einem kausalen Zusammenhang zwischen Schädigung und Behandlung soll zukünftig nicht nur bei groben Behandlungsfehlern ausgegangen werden, sondern bereits bei einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für den Zusammenhang. Dann haben die Geschädigten eine reelle Chance, und die Leistungserbringer werden nicht über Gebühr in die Pflicht genommen.
Zusätzlich fordern wir eine Reihe von Maßnahmen, die für die Patientinnen und Patienten im Rahmen von Prozessen um Entschädigungen wichtig wären. Dazu gehören zum Beispiel eine neue Struktur für das Gutachterwesen, neue Regelungen für Teilklagen und Verjährungsfristen oder Sanktionen, wenn Ärzte oder Versicherungen die Einsicht in Unterlagen verweigern bzw. verzögern.
Leider ist zu befürchten, dass sich das Gesundheitsministerium und das Justizministerium weiterhin blockieren – trotz der Versprechungen im Koalitionsvertrag. Darum braucht es jetzt noch mehr Druck, hier im Gesundheitsausschuss, aber ebenso von außerhalb des Parlaments. Sonst ist zu befürchten, dass auch diese Wahlperiode wieder eine Nullnummer in Sachen Patientenrechte bleibt.“