Bundesregierung nimmt beim Versandhandel eine Vernachlässigung der Arzneimittelsicherheit billigend in Kauf

„Beim Versandhandel von Arzneimitteln drückt die Bundesregierung beide Augen zu: Während für Apotheken und inländischem Arzneimittelgroßhandel strenge Regeln für das Versenden und Ausliefern von Medikamenten gelten und die Einhaltung auch nachgewiesen werden muss, gilt dies für Versender aus dem EU-Ausland nur auf dem Papier. Nachweise müssen nicht erbracht werden, die Bundesregierung vertraut den Unternehmen blind. Denn sonst wäre das Geschäftsmodell von DocMorris kaum mehr rentabel. So wird die Sicherheit der Patientinnen und Patienten gefährdet!“, kommentiert Sylvia Gabelmann, Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage. Gabelmann weiter:

„Apotheken und Großhandel sind vor allem bei besonders temperaturempfindlichen Arzneimitteln verpflichtet, durch mitgeführte Temperaturkontrollen die Einhaltung der Temperaturanforderungen während des Transports bis zur Abgabe an den Empfänger valide zu dokumentieren. Dass auch die Arzneimittelversender aus dem EU-Ausland wie DocMorris zur Einhaltung der Temperaturen verpflichtet sein sollen, wurde zwar im Herbst im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungs-Gesetz klargestellt. Aber wie die Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage zeigt, handelt es sich um reine Augenwischerei.

Denn niemand überwacht, ob die Versender diese Bestimmungen auch einhalten! Die Bundesregierung verweist auf die niederländischen Behörden – doch diese fühlen sich nach ihrer Gesetzeslage nicht zuständig, wenn vorwiegend ins Ausland geliefert wird. Und die Bundesländer haben keine ausreichenden Kontrollmöglichkeiten. Darum antwortet die Bundesregierung lediglich: Sie vertraut den Arzneimittelversendern, die werden das schon ordentlich machen.

Ich habe dieses Vertrauen aber nicht. Denn Patientensicherheit ist nur dann gegeben, wenn sie auch bei den Patienten ankommt, nicht wenn sie nur vorgeschrieben ist. Doch niemand wird in einem Paketverteilzentrum inmitten von zigtausend Paketen und Päckchen eine Lieferung mit Arzneimitteln auffinden und nachprüfen können, ob dieses möglicherweise zu lange starkem Forst oder großer Hitze ausgesetzt war. Wahrscheinlich wäre das wegen dem Postgeheimnis rechtlich auch gar nicht zulässig.

Um die Arzneimittelsicherheit einzuhalten müsste DocMorris teure Geräte zur Temperaturaufzeichnung mitverschicken, aber dann lohnt ihr Verkaufsmodell nicht mehr. Oder es müssten eigene Fuhrparks mit besonders ausgerüsteten Fahrzeugen und entsprechender apparativer Ausstattung auf-gebaut werden. Auch das würde zu viel Geld verschlingen.

Also werden weiterhin Millionen von Medikamentenlieferungen per Paket ohne Qualitätssicherung während des Transports verschickt, lagern teilweise tagelang im Winter in ungeheizten Hallen oder im Sommer in großer Hitze. Das vertragen viele Medikamente nicht.

Im Sinne der Sicherheit für die Patientinnen und Patienten ist es wichtig, dass der Transport von Arzneimitteln auch wirklich den notwendigen Qualitätsanforderungen entspricht. Darum fordere ich die Bundesregierung auf, die Arzneimittelversender zu konkreten Maßnahmen für den Nachweis der Temperatureinhaltung während des Transports zu zwingen. Ein bloßes Vertrauen auf die Konzerne wie DocMorris reicht überhaupt nicht aus.

Und wenn diese sich querstellen, dann muss eben endlich ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln her, so wie das in drei von vier EU-Staaten bereits gilt.“

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage:

https://sylvia-gabelmann.de/wp-content/uploads/2021/02/2021-02-03_AW-PStin-Weiss-KA-19_26026.pdf

Berichterstattung:

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/regierung-vertraut-eu-versandhaendlern-123719

https://www.apotheke-adhoc.de/nc/nachrichten/detail/politik/bmg-sieht-temperaturkontrolle-locker-versender-duerfen-dhl-nutzen/

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