Bundesregierung ignoriert hausgemachte Ursachen für Medikamenten-Engpässe

Rabattverträge der Krankenkassen mit einzelnen Arzneimittel-Herstellern führen immer öfter zu einer bedrohlichen Verengung des Marktes. Wenn nur noch ein einziges Unternehmen mit seinem Präparat dafür zuständig ist, die Versorgung für 99,4 Prozent aller gesetzlich Versicherten zu sichern, ist dies ein unkalkulierbares Risiko für die Patientenversorgung.“ kommentiert Sylvia Gabelmann, Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, die Antworten aus dem Bundesgesundheitsministerium auf ihre schriftlichen Fragen. Gabelmann weiter:

„Sicherlich gibt es für Lieferprobleme bei Arzneimitteln eine ganze Reihe von Ursachen. Und Lieferengpässe führen nicht gleich bei jedem Medikament zu einem Problem bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten, denn manchmal können andere Hersteller mit einem ähnlichen Produkt einspringen. Aber die Rabattverträge stellen eine dieser Ursachen für gefährliche Liefer- und Versorgungsprobleme dar, die hier in Deutschland wirksam bekämpft werden könnten.

Wie zum Beispiel bei Metoclopramid, einem im Rahmen einer Chemo-Therapie sehr wichtigen Medikament: Hier sind 99,4% aller gesetzlich Versicherten abhängig von einem einzigen Hersteller, weil dieser von fast allen Krankenkassen den Zuschlag bei den Rabattverträgen erhalten hat. Sollte dieser Hersteller ausfallen, kann kein anderer Hersteller kurzfristig die Produktion eines Ausweich-Präparates hochkurbeln.

Es ist eine Nebelkerze der Bundesregierung, wenn diese in ihrer Antwort darauf verweist, dass es meist noch fünf bis neun weitere Anbieter gäbe, die eine Zulassung für ein entsprechendes Produkt haben. Denn wenn fast alle Krankenkassen exklusiv Verträge mit ein und demselben Hersteller vereinbaren, dann sind die anderen Hersteller nicht zeitnah in der Lage, die Versorgung zu sichern. Und Metoclopramid ist nicht das einzige Präparat, bei dem ein einziger Hersteller für über 50% oder weit mehr sämtlicher Kassenpatientinnen und-patienten zuständig ist. Diese Bedrohung für die Versorgungssicherheit gehört umgehend abgestellt (vgl. https://www.progenerika.de/zahl-des-monats/zahl-des-monats-juni-2021/).

Den Krankenkassen und der Bundesregierung geht es bei diesen Rabattverträgen einzig und allein darum, Ausgaben bei den Arzneimitteln zu senken. Doch erfolgt dies leider oft auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten, deren Medikamente nicht mehr verfügbar sind. DIE LINKE hat seit vielen Jahren eine Reihe von Vorschlägen vorgelegt, wie die Arzneimittelpreise auch ohne diese Rabattverträge in Griff zu bekommen sind. Aber die Bundesregierung bleibt stur und ignoriert diese Bedrohung bei der Versorgung weiterhin – oftmals zum Schaden der Patientinnen und Patienten.“

Die Antworten der Bundesregierung finden sich hier und hier.

Kommentar zu den Antworten von MdB Sylvia Gabelmann:

–          Die Bunderegierung schreibt: „Das Einsparvolumen für Rabattverträge belief sich im Jahr 2020 auf ca. 5 Mrd. Euro. Die Einsparungen tragen zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze bei.

Ø   Das mag in der Tat in etwa dieser Höhe hinkommen – aber danach war zum einen in der Schriftlichen Frage gar nicht gefragt und es stand auch nicht im Fokus der Fragen (denn da ging es um die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung), und zum anderen sind diese Einsparmöglichkeiten auch  im Bereich der Arzneimittelausgaben nicht alternativlos.
So  hat die LINKE schon mehrfach Vorschläge gemacht, dass durch eine Nachjustierung bei den Festbeträgen für die Generika ein ähnliches Einsparvolumen erzielt werden kann. Insbesondere aber bei neuen Medikamenten sollten die nach den Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Medikamentenherstellern nach 12 Monaten reduzierten Preise auch nachträglich für das erste Jahr gelten – mögliches Einsparvolumen in Milliardenhöhe. Und wir fordern, dass es bei neuen Medikamenten zu einer rationalen Preisfestsetzung kommen soll, bei der die nachzuweisenden Kosten für Forschung & Entwicklung ein zentrales Element zu sein haben.

–          Die Bunderegierung schreibt: „Gutachten für den Spitzenverband Bund der Krankenkassen vom Februar 2020 zeigt, dass Lieferunfähigkeitsmeldungen weltweit zunehmen, unabhängig von der Ausgestaltung der nationalen Gesundheitssysteme.“

Ø  Nach unserer Ansicht hat das Gutachten sicherlich aufgezeigt, dass es überall auf der Welt zu Lieferengpässen kommt. Und wir stimmen auch zu, dass es dafür unterschiedliche Gründe gibt (vgl. Antrag „Arzneimittelversorgung sicherstellen – Lieferengpässe wirksam bekämpfen“ auf Drucksache 19/17106  / https://dserver.bundestag.de/btd/19/171/1917106.pdf). Das bedeutet für uns aber nicht, dass wir deswegen die hausgemachten Ursachen nicht angehen, sondern auf weltweite Lösungen warten.

–          Die Bunderegierung schreibt: „Das Gutachten zeigt außerdem, dass sich kein Zusammenhang zwischen Lieferengpässen und Ausschreibungsinstrumenten wie den Rabattverträgen in Deutsch-land ableiten lässt.“

Ø  Nein, das zeigt das Gutachten nicht. Natürlich wollen die Auftraggeber dieses Gutachtens diesen Schluss hineininterpretieren – schließlich sind es ja auch die Krankenkassen, die finanziell von diesen Rabattverträgen profitieren (solange die Bundesregierung nicht besser geeignete Instrumentarien zur Arzneimittelpreispolitik schafft).

– Die Bunderegierung schreibt: „Dem Bundesministerium für Gesundheit liegen keine Hinweise vor, die auf eine „gefährliche Marktverengung“ bei den drei Wirkstoffen Metoclopramid, Entacapon und Minocyclin auf dem deutschen Markt schließen lassen. Für einen jeweils intakten Anbieterwettbewerb spricht die Zahl der aktuell verfügbaren Anbieter auf dem deutschen Markt, die zwischen fünf bis neun generischen Anbietern liegt

Ø  Das ist die Nebelkerze der Bundesregierung: Dass rein theoretisch noch weitere Hersteller ein bestimmtes Präparat in D zum Verkauf zugelassen vorhalten, bedeutet nicht, dass diese bei einem Ausfall eines Konkurrenten, der einen Marktanteil von 99% hält, kurzfristig einspringen könnten. Das ist Unsinn, solches zu erwarten.

–          Die Bunderegierung schreibt: Darüber hinaus spricht auch die zeitlich unterschiedliche Vergabepraxis der Krankenkassen für einen intakten Anbietermarkt: Mehrpartner-Modelle, Exklusivverträge mit wechselnden Vertragspartnern sowie Verzicht auf Rabattverträge

Ø  Schön wäre das, Fakt ist allerdings, dass bei immer mehr Ausschreibungen der unterschiedlichen Kassen dennoch ein und derselbe Hersteller den Zuschlag erhält. Ein-Partner-Modelle sind zudem bei 30-40 Prozent der Ausschreibungen immer noch nicht selten.

–          Die Bunderegierung schreibt: „Lieferengpässe bei Arzneimitteln sind nicht mit therapeutisch relevanten Versorgungsengpässen für Patientinnen und Patienten gleichzusetzen. Bei reinen Lieferengpässen stehen oftmals alternative Arzneimittel zur Verfügung.“

Ø  Das behaupten Sylvia Gabelmann und die LINKE auch gar nicht – denn die Frage lautete: „…in wie vielen dieser Fälle es durch die auftretenden Lieferengpässe auch zu Versorgungsschwierigkeiten für die Patienten und Patientinnen gekommen ist…“ – Da haben wir keinesfalls Lieferengpässe mit Versorgungsschwierigkeiten verwechselt.
Aber die Antwort darauf, wie oft Lieferengpässe dann auch zu Versorgungsschwierigkeiten für die Patienten und Patientinnen geführt haben, ist die Bundesregierung schuldig geblieben. Die Bundesregierung will wohl davon ablenken, dass sie die Antwort auf die gestellte Frage schuldig bleibt.

Ø  Ebenfalls unbeantwortet bleibt die Frage, wie oft aufgrund der Rabattverträge der Krankenkassen mit nur einem Hersteller eine Marktverengung für mehr als die Hälfte aller gesetzlich Versicherten bestand. Da hilft auch der Verweis der Bundesregierung auf erleichterte Austauschmöglichkeit durch Apotheker*innen bei Lieferengpässen nicht. Denn diese können nur austauschen, wenn auf dem deutschen Markt noch andere Hersteller in relevanter Höhe vorhanden sind – und damit ist nicht die Zahl der theoretischer vorhandenen Hersteller gemeint, sondern die ganz real vorhandene Produktionskapazität. Marktverengungen in diesem gigantischen Ausmaß gefährden eben diese Versorgungssicherheit.

Medienecho: Tagesspiegel, 6.08.2021 Von Rainer Woratschka

Linken-Politikerin kritisiert Krankenkassen

Arznei-Engpässe durch Rabattverträge?

 

Mit Rabattverträgen für Arzneimittel sparen die gesetzlichen Kassen viel Geld. Doch darunter leide die Versorgungssicherheit, kritisiert die Linke. RAINER WORATSCHKA

Die Linksfraktion im Bundestag wirft der Bundesregierung vor, hausgemachte Ursachen für Medikamenten-Engpässe zu ignorieren. Rabattverträge der Krankenkassen mit einzelnen Arzneiherstellern führten „immer öfter zu einer bedrohlichen Verengung des Marktes“, sagte Sylvia Gabelmann, Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte der Fraktion, dem Tagesspiegel Background Gesundheit & E-Health. „Wenn nur noch ein einziges Unternehmen mit seinem Präparat dafür zuständig ist, die Versorgung für 99,4 Prozent aller gesetzlich Versicherten zu sichern, ist dies ein unkalkulierbares Risiko für die Patientenversorgung.“

Aufgrund solcher Rabattverträge würden mittlerweile fast alle gesetzlich Versicherten bei 17 Wirkstoffen nur noch durch ein einziges Unternehmen versorgt, so Gabelmann. Bei 104 weiteren Wirkstoffen sei dies für mehr als die Hälfte der Versicherten der Fall. Als Extrembeispiel nannte die Politikerin die Versorgung mit dem für die Chemotherapie äußert wichtigen Magen-Darm-Mittel Metoclopramid. 99,4 Prozent aller gesetzlich Versicherten seien hier auf einen einzigen Hersteller angewiesen. Bei dem Wirkstoff Entacapon gegen Parkinson seien es 85,2 Prozent, bei dem Breitband-Antibiotikum Minocyclin 84,8 Prozent.

Fünf Milliarden Euro im Jahr gespart

Gesundheitsstaatssekretär Thomas Gebhart bestreitet das Problem. Ihm lägen „keine Hinweise vor, die auf eine ‚gefährliche Marktverengung‘ bei den drei Wirkstoffen Metoclopramid, Entacapon und Minocyclin auf dem deutschen Markt schließen ließen“, heißt es in seiner Antwort auf Gabelmanns Anfrage. Für einen jeweils intakten Anbieterwettbewerb spreche, dass es für diese Wirkstoffe auf dem deutschen Markt derzeit fünf bis neun generischen Anbieter gebe. Dazu kämen zum Teil noch Reimporteure.

Rabattverträge trügen „wesentlich dazu bei, eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung zu gewährleisten und die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanzierbar zu halten“, heißt es in der Antwort, die dem Tagesspiegel Background vorliegt. Dadurch habe man allein 2020 rund fünf Milliarden Euro gespart. Im übrigen belege ein Gutachten für den Spitzenverband Bund der Krankenkassen vom Februar 2020, „dass Lieferunfähigkeitsmeldungen weltweit zunehmen, unabhängig von der Ausgestaltung der nationalen Gesundheitssysteme“ und dass sich „kein Zusammenhang zwischen Lieferengpässen und Ausschreibungsinstrumenten wie den Rabattverträgen in Deutschland ableiten“ lasse.

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