Sylvia Gabelmann fragte die Bundesregierung nach gesonderten Hilfen neben KfW-Krediten, da die Kredite zurückzuzahlen und somit in bestimmten Härtefällen nicht geeignet sind. Eine zusätzliche Belastung durch KfW-Kredite macht zum Beispiel einen geplanten Praxisverkauf bei Eintritt in den Ruhestand quasi unmöglich. Auch Neugründungen können die zusätzlichen Kredite nicht immer schultern.
Für den Antwortsatz verwendet das Bundeswirtschaftsministerium jedoch gerade mal zwei Zeilen – und die Antwort ist abschlägig: Es sind keine weiteren Hilfen geplant! Wirkliche Hilfsbereitschaft sowie Interesse an der Stärkung und Unterstützung der Apotheken vor Ort sieht anders aus.
Mit gesetzlichen Vorgaben hat die Bundesregierung ein derart komplexes Preissystem und Abrechnungsverfahren für Arzneimittel geschaffen, so dass Apotheken de facto gezwungen werden, spezialisierte Abrechnungszentren zu beauftragen. Die Möglichkeit, sensible Gesundheitsdaten zu Abrechnungszwecken dorthin auszulagern, ist deshalb extra vom Gesetzgeber geschaffen worden. Wenn nun diese Abrechnungszentren nicht mit ausreichender Sicherheit vom Staat beaufsichtigt werden, darf sich die Bundesregierung hinterher nicht aus der Mitverantwortung stehlen!
Die schriftliche Frage inklusive der Antwort der Bundesregierung findet sich hier